Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Pollmann Objektmöbel GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Lieferungen und
Leistungen unseres Unternehmens
gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB),
juristischen Personen des öffentlichen Rechts
sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder entgegenstehende
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer
Geltung ausdrcklich schriftlich zu.
2. Angebote, Unterlagen und
Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Beginn der Ausfhrung zustande.
Angebote, Zeichnungen, CAD-Daten,
Planungen und technische Unterlagen bleiben
unser Eigentum und drüfen ohne unsere
schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt
noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Preisänderungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten Preise
ab Werk (EXW).
Bei Materialpreisänderungen (insbesondere
Holz, Beschläge, Stahl, Energie) zwischen
Angebot und Lieferung behalten wir uns eine
angemessene Anpassung der Preise vor.
Mehr- oder Sonderleistungen,
Änderungswünsche sowie Mehraufwand
werden gesondert berechnet.
4. Zahlungsbedingungen und
Sicherheit
Sofern nicht anders vereinbart, gelten
folgende Zahlungsbedingungen:
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
60 % nach Produktionsfortschritt / vor
Lieferung
10 % innerhalb von 10 Tagen nach
Lieferung ohne Abzug
Bei größeren Projekten sind wir berechtigt,
Abschlagsrechnungen entsprechend dem
Leistungsstand zu stellen.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen
ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt: -
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu
berechnen - Lieferungen zurückzuhalten -
weitere Leistungen nur gegen Vorkasse
auszuführen - den Vertrag ganz oder teilweise
zu kündigen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind.
5. Lieferung, Lieferfristen und höhere
Gewalt
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei
höherer Gewalt oder unvorhersehbaren
Ereignissen (z. B. Streik, Materialmangel,
Energieengpässe, Betriebsstörungen).
Teillieferungen sind zulässig und können
gesondert abgerechnet werden.
6. Eigentumsvorbehalt (erweitert und
verlängert)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Erfüllung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung
unser Eigentum.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden
Forderungen tritt er bereits jetzt in voller Höhe
an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung an.
Bei vertragswidrigem Verhalten des
Auftraggebers sind wir berechtigt, die Ware
zurückzunehmen.
7. Sonderanfertigungen,
Serienprodukte und Toleranzen
Unsere Produkte werden als
Serienprogramme entwickelt, jedoch
individuell gefertigt und angepasst. Jede
Lieferung gilt daher als Sonderanfertigung.
Ein Widerruf, Rücktritt, Umtausch oder
Rückgabe ist ausgeschlossen.
Technisch bedingte Abweichungen in Maß,
Farbe, Struktur oder Ausfhrung innerhalb der
handelsüblichen Toleranzen stellen keinen
Mangel dar.
8. Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Ausfhrung
erforderlichen Informationen, Freigaben,
Maße und baulichen Voraussetzungen
rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender
Mitwirkung verlängern Liefer- und
Ausfhrungsfristen entsprechend und können
Mehrkosten verursachen.
9. Montage und Fremdmontage
Montageleistungen erfolgen nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung.
Wird die Montage durch den Auftraggeber,
Händler oder Dritte durchgefhrt, bernehmen
wir keine Haftung fr daraus entstehende
Schäden, Mängel oder Folgekosten.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
die Einhaltung der Montageanleitungen sowie
der baulichen Voraussetzungen.
Wartezeiten, Zusatzaufwand oder erschwerte
Montagebedingungen werden gesondert
berechnet.
10. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an
den Auftraggeber oder an den Transporteur
auf den Auftraggeber über.
Dies gilt auch bei Lieferung durch uns selbst.
11. Abnahme und Nutzung
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn: -
die Lieferung erfolgt ist, oder - die Montage
abgeschlossen ist, oder - der Auftraggeber
die Ware nutzt oder in Betrieb nimmt
Teilabnahmen sind zulässig.
Die Abnahme darf nicht wegen
unwesentlicher Mängel verweigert werden.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte im Rahmen von B2B-
Geschäften.
Offensichtliche Mängel sind unverzglich,
spätestens innerhalb von 7 Tagen nach
Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere
bei: - unsachgemäßr Montage durch Dritte -
ungeeigneter Nutzung oder
Überbeanspruchung - natrlichem Verschleiß.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
beschränkt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.
14. Stornierung, Projektabbruch und
Schadensersatz
Bei Stornierung nach Auftragserteilung sind
wir berechtigt, bis zu 100 % der bis dahin
erbrachten Leistungen sowie bereits
beschaffte Materialien in Rechnung zu stellen.
Bei projektseitigem Abbruch durch den
Auftraggeber sind zusätzlich entgangene
Gewinne im gesetzlich zulässigen Rahmen
ersatzfähig.
15. Öffentliche Auftraggeber
Bei öffentlichen Auftraggebern gelten deren
Vergabe- und Vertragsbedingungen nur,
soweit sie diesen AGB nicht widersprechen.
16. Gerichtsstand und anwendbares
Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig
– der Sitz unseres Unternehmens.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026 – Version 2.0 (erweitert)