Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Pollmann Objektmöbel GmbH 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrcklich schriftlich zu. 2. Angebote, Unterlagen und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausfhrung zustande. Angebote, Zeichnungen, CAD-Daten, Planungen und technische Unterlagen bleiben unser Eigentum und drüfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. 3. Preise und Preisänderungen Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten Preise ab Werk (EXW). Bei Materialpreisänderungen (insbesondere Holz, Beschläge, Stahl, Energie) zwischen Angebot und Lieferung behalten wir uns eine angemessene Anpassung der Preise vor. Mehr- oder Sonderleistungen, Änderungswünsche sowie Mehraufwand werden gesondert berechnet. 4. Zahlungsbedingungen und Sicherheit Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung 60 % nach Produktionsfortschritt / vor Lieferung 10 % innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung ohne Abzug Bei größeren Projekten sind wir berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsstand zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt: - Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen - Lieferungen zurückzuhalten - weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen - den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 5. Lieferung, Lieferfristen und höhere Gewalt Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Streik, Materialmangel, Energieengpässe, Betriebsstörungen). Teillieferungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden. 6. Eigentumsvorbehalt (erweitert und verlängert) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. 7. Sonderanfertigungen, Serienprodukte und Toleranzen Unsere Produkte werden als Serienprogramme entwickelt, jedoch individuell gefertigt und angepasst. Jede Lieferung gilt daher als Sonderanfertigung. Ein Widerruf, Rücktritt, Umtausch oder Rückgabe ist ausgeschlossen. Technisch bedingte Abweichungen in Maß, Farbe, Struktur oder Ausfhrung innerhalb der handelsüblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar. 8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat alle für die Ausfhrung erforderlichen Informationen, Freigaben, Maße und baulichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Liefer- und Ausfhrungsfristen entsprechend und können Mehrkosten verursachen. 9. Montage und Fremdmontage Montageleistungen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wird die Montage durch den Auftraggeber, Händler oder Dritte durchgefhrt, bernehmen wir keine Haftung fr daraus entstehende Schäden, Mängel oder Folgekosten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Montageanleitungen sowie der baulichen Voraussetzungen. Wartezeiten, Zusatzaufwand oder erschwerte Montagebedingungen werden gesondert berechnet. 10. Gefahrübergang Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Lieferung durch uns selbst. 11. Abnahme und Nutzung Die Leistung gilt als abgenommen, wenn: - die Lieferung erfolgt ist, oder - die Montage abgeschlossen ist, oder - der Auftraggeber die Ware nutzt oder in Betrieb nimmt Teilabnahmen sind zulässig. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. 12. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Rahmen von B2B-Geschäften. Offensichtliche Mängel sind unverzglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei: - unsachgemäßr Montage durch Dritte - ungeeigneter Nutzung oder Überbeanspruchung - natrlichem Verschleiß. 13. Haftung Wir haften unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 14. Stornierung, Projektabbruch und Schadensersatz Bei Stornierung nach Auftragserteilung sind wir berechtigt, bis zu 100 % der bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits beschaffte Materialien in Rechnung zu stellen. Bei projektseitigem Abbruch durch den Auftraggeber sind zusätzlich entgangene Gewinne im gesetzlich zulässigen Rahmen ersatzfähig. 15. Öffentliche Auftraggeber Bei öffentlichen Auftraggebern gelten deren Vergabe- und Vertragsbedingungen nur, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen. 16. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens. 17. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: April 2026 – Version 2.0 (erweitert)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Pollmann Objektmöbel GmbH 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrcklich schriftlich zu. 2. Angebote, Unterlagen und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausfhrung zustande. Angebote, Zeichnungen, CAD-Daten, Planungen und technische Unterlagen bleiben unser Eigentum und drüfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. 3. Preise und Preisänderungen Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten Preise ab Werk (EXW). Bei Materialpreisänderungen (insbesondere Holz, Beschläge, Stahl, Energie) zwischen Angebot und Lieferung behalten wir uns eine angemessene Anpassung der Preise vor. Mehr- oder Sonderleistungen, Änderungswünsche sowie Mehraufwand werden gesondert berechnet. 4. Zahlungsbedingungen und Sicherheit Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung 60 % nach Produktionsfortschritt / vor Lieferung 10 % innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung ohne Abzug Bei größeren Projekten sind wir berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsstand zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt: - Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen - Lieferungen zurückzuhalten - weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen - den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 5. Lieferung, Lieferfristen und höhere Gewalt Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Streik, Materialmangel, Energieengpässe, Betriebsstörungen). Teillieferungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden. 6. Eigentumsvorbehalt (erweitert und verlängert) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. 7. Sonderanfertigungen, Serienprodukte und Toleranzen Unsere Produkte werden als Serienprogramme entwickelt, jedoch individuell gefertigt und angepasst. Jede Lieferung gilt daher als Sonderanfertigung. Ein Widerruf, Rücktritt, Umtausch oder Rückgabe ist ausgeschlossen. Technisch bedingte Abweichungen in Maß, Farbe, Struktur oder Ausfhrung innerhalb der handelsüblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar. 8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat alle für die Ausfhrung erforderlichen Informationen, Freigaben, Maße und baulichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Liefer- und Ausfhrungsfristen entsprechend und können Mehrkosten verursachen. 9. Montage und Fremdmontage Montageleistungen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wird die Montage durch den Auftraggeber, Händler oder Dritte durchgefhrt, bernehmen wir keine Haftung fr daraus entstehende Schäden, Mängel oder Folgekosten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Montageanleitungen sowie der baulichen Voraussetzungen. Wartezeiten, Zusatzaufwand oder erschwerte Montagebedingungen werden gesondert berechnet. 10. Gefahrübergang Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Lieferung durch uns selbst. 11. Abnahme und Nutzung Die Leistung gilt als abgenommen, wenn: - die Lieferung erfolgt ist, oder - die Montage abgeschlossen ist, oder - der Auftraggeber die Ware nutzt oder in Betrieb nimmt Teilabnahmen sind zulässig. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. 12. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Rahmen von B2B- Geschäften. Offensichtliche Mängel sind unverzglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei: - unsachgemäßr Montage durch Dritte - ungeeigneter Nutzung oder Überbeanspruchung - natrlichem Verschleiß. 13. Haftung Wir haften unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 14. Stornierung, Projektabbruch und Schadensersatz Bei Stornierung nach Auftragserteilung sind wir berechtigt, bis zu 100 % der bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits beschaffte Materialien in Rechnung zu stellen. Bei projektseitigem Abbruch durch den Auftraggeber sind zusätzlich entgangene Gewinne im gesetzlich zulässigen Rahmen ersatzfähig. 15. Öffentliche Auftraggeber Bei öffentlichen Auftraggebern gelten deren Vergabe- und Vertragsbedingungen nur, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen. 16. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens. 17. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: April 2026 – Version 2.0 (erweitert)
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